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StraDiBe - Dr. Uwe Sliwczuk

Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchVO).
Wir unterstützen Sie strahlenschutztechnisch bei jeder Neuplanung, jeder Änderung und bei allen Fragen und Problemen rund um den Umgang mit radioaktiven Stoffen und dem Betrieb einer technischen, medizinischen oder universitären Einrichtung einschließlich sachverständiger Stellungnahmen. 

Typische Messgeräte und Einsatzgebiet

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IdentiFinder

Diese Messgerät wird zu Identifizierung unbekannter Gamma-Strahler verwendet.

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Dosimeter und Analysator

Eine Messgerät der neueren Art: Sehr klein gehalten kann es mit hinreichender Genauigkeit Beta- und Gammastrahlung detektieren und ein Spektrum zur nachfolgenden Identifizierung des Strahlers aufnehmen.

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Einsatz zur Lokalisierung radioaktiver Strahler in Hausmüll 

In diesem Haufen verborgen befinden sich radioaktive Strahler, die vor Entsorgung in eine MHKW lokalisiert und entnommen werden müssen. 

Stradibe - Dienstleistungen und Beratung

  •  Fachliche Beurteilung aller strahlenschutzrechtlich relevanten Vorkommnisse und Unterstützungsleistungen bei
      verwaltungstechnischen Notwendigkeiten. 
    - Übernahme von Behördengängen: Begleitung des Verwaltungsvorganges von Beantragung bis Erteilung einer 
      Umgangsgenehmigung.
    - Übernahme der Funktion des Strahlenschutz-Bevollmächtigen (SSBev) in Medizin, Technik und Forschung.
    - Übernahme aller delegierbaren Funktionen und Pflichten der/des Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) als 
      Strahlenschutzbeauftragter (SSB) nach § 43 StrlSchV in Einrichtungen mit offenen und/oder umschlossenen
      radioaktiven Stoffen (auch in Schulen und universitären Einrichtungen) beliebiger Aktivität (entsprechend
      den Fachkundegruppen S2.3 und S4.2).
    - Unterstützende unabhängige Beratung bei der Entsorgung von radioaktiven Stoffen.
  •   Beratungen im Bereich der Medizin, der Technik sowie in universitären und schulischen Einrichtungen
  •   Medizin:
    - Assistenz bei Planung und Änderungen nukmed. Einrichtungen oder von Linearbeschleunigern gem. § 12 Abs. 1
      Nr. 1-3 StrlSchG.
    - Objektive Prüfung der fachlichen Erfüllung aller Genehmigungsvoraussetzungen nach RiLi Medizin und DIN.
  •   Technik:
    - Assistenz bei Planung oder Erweiterungen des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen, z.B. bei Sterilisation von
      medizinischen Geräten.
    - Füllstandsmessung, Einsatz von hochradioaktiven Strahlungsquellen (HRQ) in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
      (ZfW).
    - Objektive Prüfung von Behördenforderungen auf Verhältnismäßigkeit.
  •   Universitäre und schulische Einrichtungen:
    - Sie sind eine universitäre oder schulische Einrichtung und benötigen Unterstützung bei dem Umgang mit radioaktiven Stoffen
      (z.B. Mößbauer-Spektroskopie, umschlossene und offene radioaktive Stoffe etc.) bzgl. richtiger Lagerung, Umsetzung von
      Auflagen etc.
    - Sie benötigen einen Referenten zum Thema: Strahlenschutz oder Statistik? Vertrauen Sie auf meine umfangreichen
      Erfahrungen als langjähriger Referent an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) in der professionellen
      Präsentation und Darbringung auch komplizierter Themen und in der Ausbildung von Lehrpersonal zum
      Strahlenschutzbeauftragten (sofern das notwendige Equipment zur Verfügung steht) gem. SFK 7.1.

Kontakt

Mobil        Festnetz

0172-5644760       04504-7149558