Impressum:
StraDiBe
Westring 9a
23626 Ratekau
Tel.: 04504-7149558
Inhaber:
Dr. Uwe Sliwczuk
Adresse wie oben
Steuernummer: 026 870 02196
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbelegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet, noch bereit.
Geltungsbereich
I.
1. StraDiBe erbringt Dienstleistungen im Bereich Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) im Gültigkeitsbereich des StrlSchG.
StraDiBe berät, erstellt Prüfberichte und Gutachten, übernimmt Pflichten des Strahlenschutzbevollmächtigten oder des Strahlenschutzbeauftragten nach § 43 Strahlenschutzverordnung.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen der StraDiBe mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
II.
Vertragsschluss, Durchführung des Auftrages
1. Verträge kommen durch Bestellung des Auftraggebers auf das Angebot der StraDiBe zustande. Vertragsbestandteil werden die im Angebot der StraDiBe genannten Vertragsgrundlagen.
2. Soweit ein Vertrag wirksam abgeschlossen ist, bestimmt sich der Leistungsumfang der StraDiBe aus dem Angebot der StraDiBe sowie etwaiger in Bezug genommener Anlagen.
3. Soweit zusätzliche Leistungen notwendig werden, wird die StraDiBe dies dem Auftraggeber anzeigen. Vor Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen ist eine Vereinbarung über den geänderten Leistungsumfang von beiden Parteien herbeizuführen.
4. Die StraDiBe ist berechtigt, Teilleistungen an Subauftragnehmer zu vergeben.
5. Teillieferungen sind zulässig.
6. Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber unaufgefordert zu erbringen.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung der Leistungen relevanten Informationen der StraDiBe vor Leistungserbringung zur Kenntnis zu geben. Diese Pflicht besteht auch für während der Auftragsdurchführung neu erlangte Informationen fort.
III.
Fristen, Verzug, Unmöglichkeiten
1. Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von beiden Parteien als verbindliche Fristen vereinbart werden. Verbindliche vom Auftraggeber einzuhaltende Fristen sind die von der StraDiBe dem Auftraggeber im Rahmen einer Zertifizierung gesetzten Fristen, insbesondere Fristen für Korrekturmaßnahmen.
2. Befindet sich die StraDiBe mit der Leistungserbringung mehr als 10 Kalendertage in Verzug, kann der Auftraggeber der StraDiBe eine angemessene Nachfrist zur Leistung setzen. Lässt die StraDiBe diese Frist aus von ihr zu vertretenden Gründen verstreichen oder wird die Leistung aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
IV.
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber hat die vertraglich vereinbarten Entgelte zu bezahlen.
2. Ist im Einzelfall kein Entgelt für die Leistungen oder für Teilleistungen vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand und dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisverzeichnis (Entgeltordnung) der StraDiBe.
3. Die StraDiBe hat das Recht, Teilrechnungen über erbrachte Leistungen zu legen sowie Kostenvorschüsse für noch nicht erbrachte Leistungen zu verlangen.
4. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
5. Im Falle der Überschreitung des Zahlungstermins ist die StraDiBe berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basissatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der StraDiBe vorbehalten.
V.
Gewährleistung/Haftung
1. Die StraDiBe führt ihre Leistungen sorgfältig und gewissenhaft aus. Für Mängel haftet die StraDiBe nach den Gewährleistungsvorschriften des BGB mit der Maßgabe, dass die StraDiBe zunächst nachbessern darf. Erst wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, darf der Auftraggeber andere Gewährleistungsrechte geltend machen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
2. Die StraDiBe übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der begutachteten und/oder geprüften Teile oder der Gesamtanlage. Die StraDiBe ist und wird nicht Inverkehrbringer untersuchter Sachen des Auftraggebers. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen des Auftraggebers als Folge einer sach- und fachgerechten Leistungserbringung leistet die StraDiBe keinen Ersatz.
3. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz, insbesondere die Haftung ohne Verschulden, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die StraDiBe bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit nicht gemäß den vorstehenden Regelungen eine Haftung bereits ausgeschlossen oder beschränkt ist.
4. Im Fall einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der StraDiBe für Personenschäden auf 2.000,00 EUR je Schadensfall und bei Sach- und sonstigen Schäden auf 1.000,00 EUR pro Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5. Der Auftraggeber stellt die StraDiBe von etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte aus und im Zusammenhang mit der Verwendung der Arbeits- und Prüfergebnisse und/oder Gutachten erheben.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen (bspw. Sachverständigen) der StraDiBe.
VI.
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bleiben sämtliche von der StraDiBe erstellten und dem Auftraggeber übergebenen Dokumente (bspw. Messergebnisse, Prüfberichte, Zertifikate) Eigentum der StraDiBe.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Verwendung dieser Unterlagen, bspw. durch Weitergabe oder Vervielfältigung, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der StraDiBe zulässig.
VII.
Aufrechnungsverbot
Gegen Ansprüche der StraDiBe kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
VIII.
Geheimhaltung
1. Von sämtlichen Unterlagen, die der StraDiBe vom Auftraggeber zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die StraDiBe Abschriften zu ihren Akten nehmen und verwenden.
2. Die StraDiBe, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Sachverständigen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten vertraulichen Tatsachen verpflichtet.
IX.
Verjährung
Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen die StraDiBe verjähren spätestens in 12 Monaten nach Übergabe der Leistung durch die StraDiBe.
X.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Niestetal, der Sitz der StraDiBe.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz der StraDiBe zuständige Gericht.
3. Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
XI.
Geltungsbereich
1. Allen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber liegen die vorstehenden AGB zugrunde. Etwaige abweichende AGB des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die StraDiBe ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der vorstehenden Klauseln im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt dann eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.